Mehr Transparenz für Spardorf -- SPD-Antrag abgewürgt!

07. Oktober 2014

Für kontroverse Diskussionen im Spardorfer Gemeinderat sorgte ein Antrag der SPD-Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung. Die SPD hatte beantragt, dass jedem Gemeinderatsmitglied ein umfassendes Auskunfts- und Informationsrecht gegenüber der Bürgermeisterin und der Verwaltung eingeräumt wird.

Bislang gibt es ein solches Akteneinsichtsrecht nur zu den Themen der aktuellen Tagesordnung oder wenn der Gemeinderat dies im Einzelfall mehrheitlich beschließt. Möchte sich ein Gemeinderat zu anderen wichtigen Themen informieren, hat er bislang kein Auskunftsrecht. „Gerade bei problematischen Themen darf die Erteilung von Informationen nicht von den Mehrheitsverhältnissen im Gemeinderat oder dem Wohlwollen der Bürgermeisterin abhängen!“ findet Andreas Wasielewski, der den Antrag der SPD ausgearbeitet und vorgetragen hatte. „Die SPD hat im Wahlkampf mehr Transparenz versprochen und würde dieses Versprechen gerne einlösen“, so Wasielewski.

Gegen die Stimmen der Gemeinderäte von SPD und Freie Wähler wurde der Antrag für mehr Transparenz nach kontroverser Diskussion in namentlicher Abstimmung dann abgelehnt. Die Mehrheit folgte damit dem Beschlussvorschlag der Bürgermeisterin, der SPD-Antrag sei aus rechtlichen Gründen abzulehnen. Ein allgemeines Akteneinsichtsrecht für Gemeinderatsmitglieder sei rechtswidrig und werde deshalb bei der Prüfung durch die Rechtsaufsicht nicht „durchgehen“.

Dieser Auffassung trat Andreas Wasielewski (SPD) entschieden entgegen. Immerhin hatte das Innenministerium bereits im Jahr 2011 alle Gemeinden in Bayern informiert, dass gegen ein Akteneinsichtsrecht für einzelne Gemeinderatsmitglieder keine rechtlichen Bedenken bestehen. „Dass hier nun das Gegenteil behauptet wird, ist ein durchsichtiger Versuch, einen unliebsamen Antrag abzuwehren“ findet Wasielewski. Weitaus bedenklicher jedoch sei, dass die Beschlussvorlage für den Gemeinderat keine objektive und neutrale Darstellung der Sachlage enthalte, sondern diese einseitig und tendenziös darstelle. Auch Räte anderer Fraktionen äußerten den Eindruck, von der Verwaltung in dieser Frage nicht vollständig und umfassend informiert worden zu sein.

Zu später Stunde klärte der anwesende Alt-Bürgermeister Bernd Höhlein im Rahmen der Bürgerfragestunde seine Nachfolgerin und den Gemeinderat dann noch darüber auf, dass eine rechtliche Prüfung von Geschäftsordnungen durch die Rechtsaufsicht in der Praxis gar nicht vorgesehen sei. Die gegenteilige Behauptung der Bürgermeisterin sei schlicht falsch.

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